Unter dem U-Bahn-Bogen auf der Schönhauser treffen sie sich täglich die 16- und 17-jährigen, denen der Platz im Elternhaus zu eng wird. Mutproben sind an der Tagesordnung, und für eine Westmark wirft man schon mal eine Laterne ein. Der Bauarbeiter Dieter sucht auf der Straße die Freiheit, Kohle flüchtet vor seinem ständig betrunkenen Stiefvater, Karl-Heinz ist schon auf der kriminellen Bahn, und Angela muß zu Hause Platz machen, wenn die Mutter den Freund empfängt. Karl-Heinz versucht, Dieter und Kohle in seine dunklen Geschäfte zu ziehen, und nach einem vermeintlichen Totschlag flüchten die beiden nach Westberlin, wo Kohle im Auffanglager tragisch ums Leben kommt. Dieter entflieht der zweifelhaften "Fürsorge" des Lagers und kehrt nach Hause zurück. Er will für seine Schuld einstehen, um danach ein neues Leben beginnen zu können, und er will zu Angela, die ein Kind von ihm erwartet.(Quelle: Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946-1992, Berlin 1994)
Im Protokoll vom 10.10.1958 findet sich folgende Begründung: "Wesentlich für die ablehnende Stellungnahme war, daß [der Film] in seiner kommunistischen Tendenz Insitutionen der Bundesrepublik (z.B. die Notaufnahmelager) verächtlich macht und die Verhältnisse nicht wahrheitsgetreu schildert. Weiter werden Freiheitsberaubungen als im Westen übliche Delikte dargestellt. Es sind deshalb fast alle Mitglieder des Ausschusses der Meinung, daß der Film aus diesen Gründen für eine gewerbliche Auswertung nicht freigegeben werden kann. Die Auffassungen, ob §93 StGb erfüllt ist, waren geteilt; aus politischen Gründen war er aber nach Ansicht des Ausschußes in jedem Fall abzulehnen."Der Antragsteller, Erich Mehl, bot daraufhin an, den Film in einer geschnittenen Fassung zu zeigen. Zu der geschnittenen Fassung wurde am 28.10.1958 im Protokoll vermerkt: "Die im Ausschuß vertretenen Ressorts sind der Auffassung, daß der Film im Hinblick auf die negative Beurteilung der Verhälnisse in der Bundesrepublik, die auch in der veränderten Fassung zum Ausdruck kommt, bedenklich ist. [...] Die Mehrzahl des Ausschusses ist jedoch der Auffassung, daß eine rechtliche Handhabe für die Empfehlung einer Ablehnung bei der jetzigen Fassung nicht gegeben ist." Am 09.12.1958 entschied sich der Ausschuss zu einer weiteren Vorführung des zu diesem Zeitpunkt nicht freigegebenen Films. 1959 zog Erich Mehl seinen Antrag zurück. 1964 beantragte der Sozialistische Studentenbund aus München erneut die Einfuhr des Films, der Ausschuss nahm abermals mehrere Sichtungen vor und erteilte wiederum keine Freigabe.