Mitte des 19. Jahrhunderts in einem Mecklenburgischen Dorf. Johann und Mariken stehen im Dienst des Barons, und nach den mittelalterlichen Landesgesetzen brauchen sie, um heiraten zu können, seine Einwilligung und sein Hüsung (Wohnrecht auf seinem Land). Johann bittet ihn darum, doch der Baron verweigert es, weil die hübsche Mariken ihn einst abgewiesen hat. Mariken versucht es nun bei der Baronin. Als diese jedoch merkt, daß das Mädchen schwanger ist, jagt sie es empört davon. Im Streit tötet Johann den Baron und muß fliehen. Mariken bringt ihr Kind zur Welt und stirbt kurz darauf. Nach zehn Jahren kommt Johann zurück, seinen Sohn zu holen. Er ist in der Welt herumgekommen, hat die 48er Revolution miterlebt und hofft, daß der Sohn es einmal besser haben wird. (Quelle: Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946-1992, Berlin 1994)
Der Film wurde am 29.11.1954 zunächst aus Zeitgründen nicht gesichtet. Für die verweigerte Freigabe liegt keine inhaltliche Begründung vor.