Professor Sonnenbruck ist Wissenschaftler und die Politik nicht sein Metier. Auch die Begegnung im Jahre 1943 mit seinem ehemaligen Assistenten Peters ändert ihn nicht. Er verrät den aus einem KZ Geflohenen nicht, aber das ist für ihn schon genug. Nach dem Krieg gerät Sonnenrbuck dann doch in einen Gewissenskonflikt. Er glaubte, daß die Wissenschaft endlich wieder frei von Politik sei und muß an seiner Universität in Göttingen das Gegenteil erleben. Ein medizinischer Kongreß in der DDR führt ihn mit Peters zusammen, der dort an einem großen Forschungsauftrag arbeitet. Sonnenbruck entschließt sich, zu Peters zu gehen.(Quelle: Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946-1992, Berlin 1994)
Da das Bundesinnenministerium, im Unterschied zu den anderen im Ausschuss vertretenen Ministerien, zunächst nicht die Meinung vertrat, dass der Film geeignet sei, "als Propagandamittel gegen dei freiheitliche demokratische Grundordnung zu wirken", wurde der Film zu einer weiteren Besichtigung zurückgestellt. Nach dieser bestand Einigkeit über die zitierte Einschätzung des Filmes.Im Protokoll vom 23.06.1966 heißt es: "Im Film steht zwar ein unpolitischer bürgerlicher Wissenschaftler mit seiner Familie im Mittelpunkt der Handlung, aber am Rande taucht ein kommunistischer Widerstandskämpfer auf, und der Schluß entspricht ganz dem Agitationskonzept der SED, indem westdeusche Universitäten als Hochburgen eines wiederauflebenden Nazismus und Hort der Raktion [sic] erscheinen, denen die vorbildlichen Zustände in der SBZ entgegengehalten werden. In der Bundesrepublik herrscht nach dem Film Unterdrückung der Freiheit und Vorbereitung des Krieges, während drüben die uneingeschränkte Freiheit und Friedensliebe zu Hause ist."Nach Widerspruch des Antragstellers gegen die Entscheidung, den Film nicht freizugeben, wurde der Film ein drittes Mal besichtigt und "nach eingehender Diskussion" am 24.02.1967 mit der Begründung freigegeben, "daß die Verhältnisse in der Bundesrepublik sich so weit gefestigt haben, daß gegenwärtig ein Film mit einer derartig verzerrten Darstellung der tatsächlichen politischen Verhältnisse in beiden Teilen Deutschlands nicht geeignet sei, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik zu wirken." Gegen die Freigabe sprach sich nur das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen aus.