Während der Hellseher Hanussen das Brennen eines großen Gebäudes prophezeit, werden von Nazifunktionären die letzten Absprachen zu einem Verbrechen getroffen, das der Kommunistischen Partei zugeschoben werden soll: der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933. Die konstruierte Anschuldigung dient den Faschisten als Grund für Massenverhaftungen von Kommunisten und anderen. Der propagandistisch aufgezogene Gerichtsprozeß verkehrt sich allerdings ins Gegenteil. Der kommunistische Exil-Bulgare Georgi Dimitroff macht seine Verteidigung zu einer beeindruckenden Anklage der Faschisten und überführt sie vor den Augen der Weltöffentlichkeit der Brandstiftung. Ausgehend von Dimitroffs Mut bekennt sich nun auch der schwankende sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Lühring zur antifaschistischen Aktionseinheit. Seine neue Einsicht aber muß er im KZ mit dem Tode bezahlen.(Quelle: Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946-1992, Berlin 1994)
Die Vertreter der Bundesministerien des Inneren, für Wirtschaft, für gesamtdeutsche Fragen sowie das Bundespresseamt und das Auswärtige Amt kamen "einstimmig zu dem Ergebnis, daß der Film zur Vorführung, und zwar sowohl in geschlossener Veranstaltung wie in öffentlicher Vorführung nicht geeignet ist." Eine Begründung wurde im Protokoll jedoch nicht vermerkt. Zudem sprach sich der Ausschuss dafür aus, dem BMG "auf dessen Antrag die Genehmigung zu erteilen, eine Ansichtskopie dieses Films in die Bundesrepublik zu verbringen, um sie im Rahmen der Aufklärungsarbeit des BMG vorzuführen. Der Ausschuß regte insbesondere an, eine solche Vorführung vor dem Bundestagsausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films stattfinden zu lassen."